Beitragsordung
Beiträge der Neusser Zahnärzte Gemeinschaft e.V.
gemäss §4 der Satzung
Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der Verein Beiträge erheben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben und zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten können Umlagen erhoben werden, über deren Höhe bis zu EUR 100,- pro Jahr der Vorstand entscheidet, ansonsten die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand kann bis zu einer Höhe von EUR 100,- eine Aufnahmegebühr festsetzen, darüber hinaus entscheidet die Mitgliederversammlung.
Stand: 19.01.2022